umfassendes Netzwerk für Eigentümer: Haus & Grund Kreuzberg

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Immobilienverbände gibt es einige, aber IVD, RDM, VdIV und Co richten sich primär an Verwalter und Makler, also die großen Spieler der Branche. Der „kleine“ Haus- oder Wohnungseigentümer ist hingegen bei Haus & Grund richtig.

Bundesweit gibt es rund 960 Ortsvereine von Haus & Grund. Diese sind Mitglied in ihrem jeweiligen Landesverband und die Landesverbände sind wiederum Mitglied im Bundesverband (mit Sitz in der Mohrenstraße in Berlin). Durch diese Struktur steht einerseits lokal eine gute und fachkundige Mitgliederbetreuung zur Verfügung, während andererseits die politische Interessensvertretung gebündelt und damit wirksam ausgeübt wird. Schon als Kind kam ich mit der Marke in Berührung, als mein Großvater in Oranienburg nach der Wende die Bewohner in seinem Haus loswerden wollte, die ihm das DDR-Regime gegen seinen Willen da reingesetzt hatte. Er wandte sich an den (vermutlich relativ frisch gegründeten) Oranienburger Haus & Grund-Verein und die dortige Anwältin half ihm, seine Wohnfläche zurück zu bekommen. Zeit seines Lebens sprach er mit Hochachtung davon, wie sie ihm schnell und kompetent geholfen hat.

Die Ortsvereine sind weitgehend eigenständig in der Entscheidung, wie sie sich organisieren und welche Leistungen sie ihren Mitgliedern anbieten wollen. Deshalb kann ich nicht zu allen etwas sagen. Ich kenne den Ortsverein von Berlin-Kreuzberg als Rechtsberater für die Mitglieder und seit 2 Jahren auch als Vorstandsmitglied. Jedem, der eine Wohnung oder ein Haus besitzt, kann ich nur ans Herz legen, bei uns Mitglied zu werden. Und zwar unabhängig davon, ob die Immobilie vermietet ist oder nicht oder ob sie in Kreuzberg liegt oder woanders in Berlin.

Warum?

Zunächst haben unsere Mitglieder einen umfassenden Zugriff auf Kompetenz. In der Geschäftsstelle am Südstern finden 2x wöchentlich anwaltliche Beratungsstunden statt. Hier können sich die Mitglieder einen Termin geben lassen und erhalten dann 10 bis 15 min kostenlosen Rechtsrat zu konkreten Fragen rund um ihre Immobilie. Das ist sozusagen das Spiegelbild zum Mieterverein. Wir sind derzeit drei Anwälte, die diesen Beratungsbedarf abdecken.

Die Mitgliederbetreuung geht aber über die reine Rechtsberatung weit hinaus. Neben uns Anwälten bietet der Verein ebenfalls regelmäßig Beratungsstunden eines Notars, eines Steuerberaters, eines Architekten und eines Hausverwalters an. Immer am letzten Mittwoch im Monat findet eine Mitgliederversammlung im Willi-Brandt-Haus statt. Hier werden aktuelle politische oder rechtliche Entwicklungen erörtert, es gibt einen fachlichen, technischen oder rechtlichen Hauptvortrag und einen Fragekasten, in dem in großer Runde (meist rechtliche) Fragen der Mitglieder erörtert werden. Außerdem trifft man sich hier, die Vereinsmitglieder, die kommen wollen, können so netzwerken.

In 2018 bietet der Verein zwei Seminarreihen an, „Basics Mietrecht“ und „Basics WEG-Recht“. Hier können sich die Mitglieder – für geringe Seminargebühren – fortbilden. Ältere Generationen, die ihr Haus in die Hände der Kinder oder Enkel übergeben wollen, können ihnen durch die Buchung eines solchen Lehrgangs die notwendigen Grundlagen an die Hand geben, so daß auch in Zukunft eine fachkompetente Betreuung des Familienbesitzes gesichert ist.

Und das ist nur unsere lokale Arbeit. Als Teil der Gesamt-Organisation können wir unseren Mitgliedern immer aktuelle Formulare zu Mietverträgen, Mieterhöhungen etc. an die Hand geben, aktuelle Fachliteratur und Broschüren rund um die Immobilie, einen vergünstigten Bezug des zweiwöchigen Magazins Das Grundeigentum, über einen Rahmenvertrag mit einer Rechtsschutzversicherung eine vergünstigte Police bei dieser und nicht zuletzt die politische Interessensvertretung, die umso stärker ist, je mehr Wähler durch Haus und Grund in Berlin und deutschlandweit als Mitglieder vertreten werden. Selbst wenn Sie also keinen akuten Beratungsbedarf haben und auch kein Interesse an Mitgliederversammlungen oder Netzwerk, profitieren Sie als Mitglied dennoch davon, daß wir uns engagiert dafür einsetzen, restriktive Regularien wie die Mietpreisbremse oder Milieuschutzgebiete auf ihren Sinn und ihre Folgen zu hinterfragen, die Dauer von Baugenehmigungsverfahren vor Ort thematisieren, Anregungen an die Politik aus der Sicht von Wohnungseigentümern geben, Stellung zur Neugestaltung der Grundsteuer beziehen oder Sie einfach nur über neue Vorschriften oder Gebäudetechnik informieren.

Zum Abschluß möchte ich auf die Pressemitteilung unseres Bundesverbandes vom 23. Januar 2018 hinweisen:

Belange der Wohnungseigentümer im Koalitionsvertrag ergänzen

Gesetze müssen verständlich formuliert werden

Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sollten die Belange der Wohnungseigentümer ergänzt werden. Das schlug der Verband Haus & Grund Deutschland heute vor. „Die stetig wachsende Gruppe der Wohnungseigentümer sollte von der neuen Koalition stärker ins Blickfeld genommen werden“, forderte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. Das Wohnungseigentumsrecht müsse verbraucherfreundlich und damit verständlich formuliert werden.

Bei der Vermietung ihrer Wohnungen geraten Wohnungseigentümer schnell in ein rechtliches Dilemma. Warnecke regte daher an, das Wohnungseigentumsrecht und das Mietrecht besser aufeinander abzustimmen. So könnten Konflikte zwischen Wohnungseigentümer und Mieter vermieden werden. Beispielhaft nannte Warnecke die Möglichkeit einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern, das Halten von Hunden und Katzen grundsätzlich zu verbieten. Da so ein grundsätzliches Verbot gegenüber Mietern nicht durchzusetzen sei, könne der vermietende Wohnungseigentümer nicht gleichzeitig den Beschlüssen der Gemeinschaft und dem Wunsch des Mieters gerecht werden. „Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Die Politik darf die Wohnungseigentümer nicht im Regen stehen lassen“, forderte Warnecke.

Das gewählte Beispiel ist plastisch, aber wirklich nur ein Beispiel; es gibt vielfache Mißverhältnisse zwischen Miet- und WEG-Recht: bei baulichen Mängeln im Gemeinschaftseigentum, bei Hausordnungsvorstellungen, bei Nutzungsbefugnissen und deren Überschreitung und bei der Abrechnung der Kosten. Die Anregung, in der aktuellen Legislaturperiode eine Harmonisierung anzugehen, ist wichtig und es gibt niemanden sonst, der die Interessen der Wohnungseigentümer vertritt und das anspricht.

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