Emissionshandel für Gebäude

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Stand der Diskussion

Es wird schon seit längerem gefordert, den Emissionshandel auf den Gebäudesektor auszuweiten, siehe z.B.

  • ein Paper des Umweltbundesamts aus dem Jahr 2014 hier
  • den Sachstandsbericht des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags vom 28.03.2018 hier
  • eine Forschungsübersicht, zusammengestellt vom Science Media Center Germany vom 06.05.2019 hier und ganz frisch
  • eine Stellungnahme des IfW Kiel vom 08.07.2019 hier.

Die SPD hat ein anderes Konzept, das aber ebenso Geld kosten wird, nämlich die CO2-Steuer (siehe hier).

Heute berichtet die Welt Online über die Vorstellungsrunde von Frau von der Leyen in den Fraktionen des Europäischen Parlaments und dabei unter anderem, daß sie den europäischen Grünen anbot, den Emissionshandel auf die Bereiche Verkehr und Gebäude auszudehnen. Das bedeutet, daß die CDU das entweder aktiv vorantreiben oder aber jedenfalls als Tauschmittel im Gegenzug für politische Zugeständnisse an anderer Stelle zur Verfügung stellen wird.

Was bedeutet das konkret?

Die energetische Sanierung von Gebäuden oder ihre energetische Qualität bei Neubau sind in Deutschland bislang auf freiwilliger Basis geregelt. Es gibt zwar bei Neubau Vorschriften über entsprechende Mindeststandards und es besteht eine Verpflichtung zur Erstellung von Energieausweisen und Information über die energetische Qualität von Gebäuden bei Transaktionen, also Verkauf oder Vermietung. Darüber hinaus gehende Freiheitsbeschränkungen gibt es aber in dem Bereich noch nicht.

Sowohl der Emissionshandel als auch eine CO2-Steuer werden das ändern, die Ergebnisse für den einzelnen Eigentümer sind ähnlich, aber nicht deckungsgleich:

  • Beim Emissionshandel gibt es eine festgelegte Zahl an Zertifikaten, die über eine Agentur zugeteilt werden. Wer mehr als die Zuteilung braucht, weil er mehr als zugeteilt Emissionen absondert, muß Zertifikate von jemandem kaufen, der sie nicht braucht. Dabei konkurriert er mit Industrie und Verkehr (für den das ebenfalls eingeführt werden soll). Je größer der Bedarf, desto höher der Preis. Eigentümern von Passivhäusern könnte man Zertifikate zuteilen, die sie verkaufen können, während Eigentümer von unsanierten Altbauten diese erwerben müßten.
  • Bei der CO2-Steuer wird hingegen der Emissionsausstoß besteuert. Eine Obergrenze für den Ausstoß gibt es nicht, es wird aber mit der Stärke der Emission teurer. Hier erhalten die Eigentümer von Passivhäusern nicht die Gelegenheit, etwas zu verkaufen. Die Eigentümer von „Emissionshäusern“ kaufen keine Emissionsrechte, sondern zahlen Steuern an den Staat.

Beide Fälle bedeuten für die Eigentümer, daß es Geld kostet. Denn wer besitzt schon ein Passivhaus? So oder so wird der Großteil der Immobilienbesitzer für das Recht zahlen müssen, ihr Gebäude zu beheizen und Strom zu verbrauchen.

Umlage als Betriebskosten?

Für alle Vermieter folgt daraus die interessante Frage, ob man diese Kosten als Betriebskosten an die Mieter weiterreichen kann. Die aktuelle politische Stimmungslage läßt nach meiner Einschätzung nicht vermuten, daß die BetrKVO um eine entsprechende Ziffer ergänzt wird. Allerdings handelt es sich dennoch um

„Kosten, die … durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen“

und damit definitionsgemäß um Betriebskosten iSd. § 1 Abs. 1 BetrKVO. Damit sind es wohl sog. „sonstige Betriebskosten“ iSd. § 2 Nr. 17, was bedeutet, daß sie dann umlegbar sind, wenn der Mietvertrag das ausdrücklich so vorsieht.

Fazit

Es ist unklar, wann und in welcher Form die Kosten von Gebäudeemissionen eingeführt werden. Relativ sicher ist aber, daß sie kommen werden. Sie sollten in Ihren Mietverträgen deshalb heute schon die Umlagefähigkeit als „sonstige Betriebskosten“ vorsehen. Ansonsten kann es sein, daß Sie auf diesen Kosten sitzen bleiben, wenn sie eingeführt werden.

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Aktualisierung am 13.07.2019: der Mieterbund fordert schon, das CO2-Kosten nicht auf Mieter umgelegt werden dürfen, siehe hier: https://www.epochtimes.de/wirtschaft/unternehmen/mieterbund-fuerchtet-co2-preis-vermieter-sollen-zahlen-a2941276.html