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WEG-Reform 2020 – ein Überblick

historischer Überblick

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) wurde im Jahre 1951 erlassen, um den dringend notwendigen Wohnungsbau zu stärken und breiten Bevölkerungsschichten den Erwerb von Eigentum zu ermöglichen. Das Verständnis von Eigentum war dabei das bekannte: der Eigentümer darf mit seiner Sache tun und lassen, was er will, solange es andere nicht beeinträchtigt. Niemand kann ihm reinreden.

Das hatte in Bereichen des Gemeinschaftseigentums zur Folge, daß die Gebäude „versteinerten“: nur selten konnten sich alle Eigentümer auf eine bestimmte Modernisierung oder einen bestimmten Umbau einigen, mit der Folge, daß nichts geschah, weil es rechtlich nicht ging.

Nach über 50 Jahren entschloß sich der Gesetzgeber, das moderat zu ändern und es zugleich der zwischenzeitlich entwickelten Rechtsprechung anzupassen. Im Jahr 2007 wurde die Rechtsfähigkeit des Verbands „WEG“ im Gesetz anerkannt und es wurden Mehrheitsprinzipien eingeführt in Dingen, die vorher nur einstimmig möglich waren, etwa der Beschluß, Modernisierungen durchzuführen. Das Eigentum demokratischen Mehrheiten zu unterwerfen fühlte sich dabei noch so fremd an, daß hohe Hürden an das notwendige Stimmenquorum gestellt wurden.

Das WEG ist allerdings weiterhin nicht optimal. Es gibt Diskrepanzen zum Mietrecht, die vermietende Wohnungseigentümer mitunter vor unlösbare Hürden stellen. Auch haben sich die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, die umweltpolitischen Herausforderungen und die technischen Möglichkeiten seit Schaffung des Gesetzes verändert. Wegen des demografischen Wandels steigt das Bedürfnis, Wohnungen barrierereduzierend aus- und umzubauen. Für die Erreichung der Klimaziele ist die energetische Sanierung von Bestandgebäuden gewünscht. Die Errichtung von Lademöglichkeiten zur Förderung der Elektromobilität bedarf Eingriffe in die Bausubstanz, die Eigentümer nicht immer wollen. Vor fremdbestimmten Umbauten schützt die Eigentümer derzeit das Gesetz, denn für bauliche Maßnahmen ist häufig die Zustimmung aller oder eines hohen Anteils der Wohnungseigentümer nötig.

Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat anläßlich dessen Vorschläge für eine umfassende Reform des WEG erarbeitet. Mit dem Entwurf sollen die dabei festgestellten Defizite beseitigt werden. Das WEG wird grundlegend reformiert.

Den vollständigen Referentenentwurf finden Sie hier.

Inhalt der geplanten Neuerungen

Die Schwerpunkte der Reform liegen in folgenden Aspekten:

Im Detail werde ich das in der nächsten Zeit nach und nach erörtern.

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