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Mietspiegeloptimierung (3): die Küche

Übersicht aller Artikel zur Mietspiegeloptimierung

(1) Einleitung

(2) das Bad

(3) die Küche

(4) die Wohnung

(5) das Gebäude

(6) das Wohnumfeld

Ausgangslage

Wenn man die Küche nach den Kriterien des Mietspiegels optimieren möchte, muß man sich zunächst wieder die Verteilung der einschlägigen Merkmale ansehen. Davon gibt es 6 negative und sechs positive. Sie lauten:

negativ

positiv

Nur sehr aufwendig zu optimieren sind der Bodenbelag, die Grundfläche oder die Installation einer kompletten Einbauküche. Alle drei Kriterien sind freilich solche auf der Seite der wohnwerterhöhenden Merkmale. Bevor man das angeht, sollte man etwa vorliegende Kriterien auf der Negativseite beheben.

Verbesserung der Negativseite des Mietspiegels

Im einzelnen:

Im Ergebnis reicht vielleicht ein Ventil für 10 Euro oder ein Untertisch-Boiler für 60 Euro, um aus einer negativ bewerteten Küche eine neutrale zu machen.

Verbesserung der Positivseite des Mietspiegels

Die Positivseite ist wieder teurer. Die ersten drei Kriterien (hochwertiger Bodenbelag, Grundfläche über 14 qm, komplette Einbauküche) sind, sofern nicht bereits vorhanden, nur mit hohem Aufwand zu erreichen. Die drei folgenden Kriterien hingegen sind vergleichsweise günstig:

Ein Vorteil der vorgenannten drei Kriterien ist, daß eindeutig erkennbar ist, ob sie vorliegen oder nicht. Bei „hochwertigen“ Bodenfliesen kann man immer diskutieren, ob sie nun wirklich hochwertig sind oder eher noch nicht, und was Hochwertigkeit eigentlich bedeutet. Beim Kühlschrank kommt es nicht auf seine Qualität an, sondern darauf, ob er vorhanden ist. So hat das LG Berlin erst kürzlich (Urteil vom 21.09.2018 zum Az. 65 S 127/18, Rn. 15 nach juris) allein auf das Vorhandensein abgestellt und auf nichts anderes, ebenso beim Dunstabzug.

Im Ergebnis läßt sich auch in der Küche mit etwas Überlegung, einem systematischen Vorgehen und genauer Kenntnis der Wohnung mit wenigen Mitteln häufig viel erreichen.

Buchhinweis

Die Rechtsprechung zu den Berliner Mietspiegeln der letzten 10 Jahre, sortiert nach den einzelnen Merkmalen der Spanneneinordnung, habe ich in dem im Grundeigentumsverlag erschienenen Handbuch zusammengestellt. Darin läßt sich nachlesen, welche Ausstattungen die Gerichte wie beurteilt haben – sozusagen ein Feintuning etwaig von Ihnen geplanter Maßnahmen.

Buchempfehlung

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