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Mietspiegeloptimierung (4): die Wohnung

Übersicht aller Artikel zur Mietspiegeloptimierung

(1) Einleitung

(2) das Bad

(3) die Küche

(4) die Wohnung

(5) das Gebäude

(6) das Wohnumfeld

Ausgangslage

Die dritte Gruppe (von fünf) des Berliner Mietspiegels befasst sich mit Kriterien zur Wohnung. Es gibt 7 negative und 12 positive Merkmale. Sie lauten:

negativ

positiv

Bei der Durchsicht stellt man fest, daß relativ viele Kriterien dabei sind, die man nicht ohne weiteres ändern kann. Dazu gehört auf Negativseite zum Beispiel der „schlechte Schnitt“ oder die „unzureichende Elektroinstallation“, auf Positivseite der Wohnraum über 40 qm, der große Balkon oder die Fußbodenheizung. Möchte man die Wohnung mit Blick auf die Mietspiegelbeurteilung aufwerten, sind deshalb tendenziell eher aufwendige Eingriffe nötig.

die verhältnismäßig günstigsten Ansatzpunkte

Am ehesten läßt sich auf Negativseite über die Stell- oder Anschließbarkeit der Waschmaschine nachdenken. Entweder in Küche oder in Bad muß das möglich sein, sonst ist das wohnwertmindernd. Die Speisekammer reicht also nicht. Manchmal fehlt es nicht am nötigen Stellplatz, sondern am Wasser- oder Abwasseranschluß – vielleicht reicht ein Kombiventil für 10 Euro, um die Nichtanschließbarkeit zu beheben. Ansonsten lautet die einfache Rechnung, daß es nicht wohnwertmindernd ist, wenn in der Küche ein Unterschrank für Kochtöpfe fehlt, weil dort die Waschmaschine steht.

Auf Positivseite läßt sich geringfügig mehr machen. Gibt es keinen Abstellraum, reicht auch ein Einbauschrank, der groß genug ist, um einen Besen oder einen Staubsauger unterzubringen. Die nächstgrößere Aktion ist, die Wohnungstür zu verstärken und mit einem zusätzlichen Einbruchsschutz zu versehen.

Alles andere führt zu größeren Modernisierungsmaßnahmen innerhalb der Wohnung, die in bewohntem Zustand teilweise nur schwer denkbar sind. Jedenfalls bei Mieterwechseln sollte man aber überlegen, ob man nutzt, daß die Wohnung gerade leer ist. Die weiterhin günstige Zinslage ließe sich dafür nutzen.

Buchhinweis

Die Rechtsprechung zu den Berliner Mietspiegeln der letzten 10 Jahre, sortiert nach den einzelnen Merkmalen der Spanneneinordnung, habe ich in dem im Grundeigentumsverlag erschienenen Handbuch zusammengestellt. Darin läßt sich nachlesen, welche Ausstattungen die Gerichte wie beurteilt haben – sozusagen ein Feintuning etwaig von Ihnen geplanter Maßnahmen.

Buchempfehlung

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