Gastbeitrag: Gesetzliches Schriftformerfordernis von Mietverträgen über Geschäftsräume und Möglichkeit der ordentlichen Kündigung im Falle eines Formfehlers. Von Dr. Fedor Brunner
Mietverträge über Geschäftsräume, die mit einer festen Vertragslaufzeit von mehr als einem Jahr abgeschlossen werden sollen, bedürfen gem. § 550