Umwandlungsverbot: zu Gast beim 11. Berliner Immobiliengespräch am 29.09.2020

Veröffentlicht von

Achim Amann von Black Label Immobilien hat mich eingeladen, erneut mit ihm ein Immobiliengespräch zu führen, diesmal zum geplanten Umwandlungsverbot mit dem neuen § 250 BauGB. Ich freue mich über die Gelegenheit und nehme das gern wahr.

Lt. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sind in der Hauptstadt im vergangenen Jahr 12.689 Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt worden. Bundesbauminister Seehofer will per Gesetz den Behörden jetzt erlauben, diese Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt für fünf Jahre zu verbieten.

Nur in Einzelfällen soll lt. Gesetzesvorlage eine Umwandlung genehmigt werden und nur dann, wenn:
  • das Objekt zu einem Nachlass gehört und Wohnungseigentum oder Teileigentum zugunsten von Miterben oder Vermächtnisnehmern begründet werden soll,
  • das Wohnungseigentum oder Teileigentum zur eigenen Nutzung an Familienangehörige des Eigentümers veräußert werden soll,
  • das Wohnungseigentum oder Teileigentum zur eigenen Nutzung an mindestens zwei Drittel der Mieter veräußert werden soll,
  • wenn der Erhalt von Mietwohnraum wirtschaftlich nicht zumutbar ist oder
  • wenn ohne die Genehmigung Ansprüche Dritter auf Übertragung von Wohnungseigentum oder Teileigentum nicht erfüllt werden können.

Den Referentenentwurf finden Sie hier, den geplanten § 250 BauGB darin auf Seite 10.

Im Live-Chat am 29.09.2020 um 19 Uhr werden wir folgende Themen diskutieren:

  • Wie weit ist die Gesetzesvorlage zum Umwandlungsverbot?
  • Welche Auswirkungen wird das Gesetz konkret in welchen Gebieten Deutschlands haben?
  • Was sollten Eigentümer von Mehrfamilienhäusern nun tun?
  • Was sollten Käufer von Mehrfamilienhäusern nun wissen?

Zu näheren Informationen und zur Anmeldung gelangen Sie hier.

Nachtrag:

Hier der YouTube-Link zur Aufzeichnung: https://www.youtube.com/watch?v=YXx9vSU3LE8