MietenWoG – Formulierungsvorschlag betr. Märzmiete und folgende
Problemstellung Nach § 3 Abs. 1 MietenWoG Berlin ist es ab dem 23.02.2020 verboten, eine Miete entgegenzunehmen, die höher ist
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Problemstellung Nach § 3 Abs. 1 MietenWoG Berlin ist es ab dem 23.02.2020 verboten, eine Miete entgegenzunehmen, die höher ist