BGH: Mietpreisbremse in Hessen nichtig (und damit auch in Berlin)
Ausgangslage Die Mietpreisbremse funktioniert zweistufig. In § 556d BGB (= Bundesrecht) erlaubt der Bundesgesetzgeber den Landesregierungen, per Verordnung (= Landesrecht)
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Ausgangslage Die Mietpreisbremse funktioniert zweistufig. In § 556d BGB (= Bundesrecht) erlaubt der Bundesgesetzgeber den Landesregierungen, per Verordnung (= Landesrecht)