Einleitung (von Tobias Scheidacker)
Geschäftsführer und Unternehmensinhaber sollten das Thema Versicherung m.E. immer aus mindestens zwei Gründen im Blick haben: a) egal wie und wo man die Haftung für Schadensfälle vertraglich und strukturell hinschiebt, am Ende hat jemand diesen Schaden. Und b): wenn man einen Anspruch wegen eines Schadens gegen jemanden hat (zum Beispiel gegen den Geschäftsführer einer GmbH wegen Managementfehlern), heißt das noch nicht, daß der das zahlen kann. Der Anspruch ist dann gut und schön, man hat trotzdem nichts davon.
Es gibt diverse weitere Punkte, die für eine gute Versicherungs-Absicherung sprechen, etwa Liquidität oder auch der unternehmerische Spielraum, der sich durch eine solidere Aufstellung ergibt. Ich habe aus den Jahresberichten von Berkshire Hathaway, zu deren Portfolio seit den 80er Jahren u.a. die größte Rückversicherungsgesellschaft der USA gehört, viel über das Geschäftsmodell und die Risikobetrachtung von Versicherungen für beide Seiten gelernt. Dennoch bin ich hier letztendlich Laie – meine Fähigkeiten als Jurist und Notar liegen woanders.
Um so mehr freut es mich, daß ich einen Experten zu dem Thema gewinnen konnte, einen Gastbeitrag für diesen Blog zu schreiben.
Gastbeitrag (von Lars Wolff, Allianz)
Der Berliner Immobilien-Markt wird bewegt durch externe als auch interne Herausforderungen. Dieses volatile Umfeld ist geprägt durch die Entwicklung des Zinsniveaus, die Verfügbarkeit von Fachkräften und Baukapazitäten. Zudem erfährt er zusätzliche Einflüsse durch das politische Umfeld.
Vor diesem anspruchsvollen Hintergrund möchte ich in diesem Blogbeitrag eine Orientierungshilfe bieten, von der CEOs, Geschäftsführer und Führungskräfte von am Immobilienenmarkt tätigen Unternehmen besonders profitieren können. Unternehmenslenker in Kapitalgesellschaften sind mit einem komplexen Netzwerk von Interessen und Einflussfaktoren konfrontiert.
Mein Name ist Lars Wolff, als Diplom-Kaufmann (FH) und Versicherungsexperte der Allianz begleite ich seit vielen Jahren Unternehmenslenker dabei, Risiken zu erkennen, diese ganz individuell zu bewerten und wenn es notwendig ist diese nicht nur zu versichern, sondern auch im Schadensfall Betreuung zu garantieren.

Vielzahl von Handlungsfeldern
„Die Geschäftsführer haben in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden.“ So steht es im § 43 (1) GmbH-Gesetz. Dies umfasst die Einhaltung sämtlicher Gesetze und Vorschriften. Allein im Jahr 2022 wurden 115 Gesetze an 68 Sitzungstagen verabschiedet. Dazu kommen: Überwachung sämtlicher Betriebsprozesse, optimale Nutzung relevanter Förderungen, Strategische Entscheidungen wie z.B. der Kauf von Computerprogrammen, die Vergabe von Leistungen an internationale Dienstleister, einhalten von Datenschutzvorschriften, regelmäßige Sicherstellung der Compliance-Richtlinien des eigenen Unternehmens und Rapport der zugeordneten Unternehmen. Aufgrund der Vielzahl von Vorschriften und deren häufige Veränderung besteht ein erheblicher Druck auf die handelnden. Wie ist es möglich, wirklich immer an alles zu denken?
Essenzieller Schutz für Verantwortliche
Ein Merkmal von Kapitalgesellschaften ist deren begrenzte Haftung nach außen. Von entscheidender Bedeutung für Unternehmenslenker ist es jedoch zu wissen, dass diese für ihr eigenes Handeln persönlich haften. Diese persönliche Haftung ist unbegrenzt! Denkbare Risiken ergeben sich daher aus der Perspektive externer Anspruchsteller, zunehmend jedoch aus dem Unternehmen selbst (Gesellschafter, Stakeholder). Dabei zeigen die häufigsten Schadenbeispiele, dass Managementfehler aus den Bereichen Überwachung und Organisation resultieren. Gerade für Unternehmenslenker in großen Teams kommt hinzu, dass diese gesamtschuldnerisch haften. § 43 Abs. 2 GmbHG: „Geschäftsführer, welche ihre Obliegenheiten verletzen, haften der Gesellschaft solidarisch für den entstandenen Schaden.“
Versicherung als strategisches Instrument
Es ist übliche Praxis, existenzbedrohende Risiken auszulagern. Niemand käme auf die Idee eine Immobilie nicht zu versichern, warum also sollte ein Unternehmenslenker nicht auch die Möglichkeit, sein persönliches Risiko – die persönliche unbegrenzte Haftung abzusichern – ungenutzt zu lassen? Das geeignete Instrument dafür ist eine Manager-Haftpflichtversicherung; auch D&O-Versicherung.
Bei dieser speziellen Art einer Versicherung werden die finanziellen Folgen von Fehlentscheidungen gegenüber externen und internen ausgeglichen (Außen- und Innenhaftung). Zudem werden unbegründete Schadensansprüche abgewehrt. Dadurch wird das Vertrauen bei Investoren, Kunden und Partnern erheblich gestärkt. Mit dem Abschluss einer D&O-Versicherung versichert ein Unternehmen seine Manager gegen mögliche Haftungsansprüche, die zukünftig gegen diese geltend gemacht werden könnten. Der Schutz gilt für das Unternehmen selbst und Dritten gegenüber. Insbesondere nutzt das dem Privatvermögen der Manager.
Risikobewertung – Fakten recherchiert
Der Gesamtverband der Versicherer rechnet beispielsweise nach wie vor mit zahlreichen Prozessen gegen Geschäftsführer und Vorstände, deren Unternehmen in der Corona-Pandemie insolvent wurden (siehe hier). Ein Blick in die Statistik des Gesamtverbandes Versicherer zeigt, dass die Schadenquoten im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr um 18,8 % auf 498 Millionen Euro gestiegen ist. Im gleichen Zeitraum wurden Schäden in Höhe von insgesamt 213 Millionen € gezahlt (siehe hier).

„Der Schadendurchschnitt lag 2022 bei fast 107.000 Euro. Ein Jahr zuvor waren es noch 81.000 Euro“, so der GDV-Hauptgeschäftsführer am 20.10.2023.
Wie verbreitet sind derartige Versicherungen? Nach Schätzungen eines auf D&O spezialisierten Versicherers sind 95 % aller Konzernvorstände, aber nur 60 % der Geschäftsführer im Mittelstand und sogar nur 40 % der Geschäftsführer in kleinen Unternehmen versichert.
Beratung
Mit der bestmöglichen Beratung werden alle individuellen Risikofelder ermittelt. Die Kosten einer entsprechend geeigneten Versicherung orientieren sich an der gewünschten Lösung. Diese sind dann planbar und steuermindernd. Ein weiterer enormer Vorteil ist die professionelle Abwehr unbegründeter Ansprüche.


