Mietervorkaufsrecht
Grundregel Werden vermietete Wohnräume, an denen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist oder begründet werden soll,
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Grundregel Werden vermietete Wohnräume, an denen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist oder begründet werden soll,
Wenn ein Investor ein Haus kauft, um es in Eigentumswohnungen umzuwandeln, bekommen die Mieter häufig Angst vor Verdrängung oder Mietanstieg.