Die steuerliche Seite eines Berliner Testaments (Teil 3)
In Teil 1 ging es um Freibeträge, in Teil 2 um Steuersätze bei höherem Volumen und dessen Verdoppelung beim zweiten
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In Teil 1 ging es um Freibeträge, in Teil 2 um Steuersätze bei höherem Volumen und dessen Verdoppelung beim zweiten
Einleitung Das sog. „Berliner Testament“ sieht vor, dass sich Ehepartner gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und die Kinder erst nach dem