Jetzt ist es wohl so weit: zum 01.03.2020 soll das Berliner MietenWoG in Kraft treten. Es hat zuletzt noch einmal gravierende Änderungen gegenüber dem Stand des zweiten Entwurfs aus November erfahren, namentlich seine Umsetzung betreffend. Ich werde am 17.02.2020 ein Vortragsseminar im Konrad-Adenauer-Haus hierzu veranstalten, zu dem ich hiermit einlade.
Für Sie als Verwalter und/oder Eigentümer ist der Umgang mit der Situation nicht einfach. Über die fehlende Gesetzgebungskompetenz des Landes Berlin und die anderen verfassungsrechtlichen Einwände wurde schon viel diskutiert. Dennoch: für die Zeit bis zur vermutlichen Aufhebung einiger oder aller seiner Bestandteile durch die Gerichte wird uns das Gesetz in der Praxis beschäftigen. Es gilt, Haftungsrisiken zu vermeiden, mit Mietern und Eigentümern korrekt zu kommunizieren und Schäden für die Klientel, möglicherweise langfristige, zu verhindern. Auch stellen sich eine ganze Reihe strategischer Grundsatzfragen.
Mit dem Seminar möchte ich diesmal einer jungen Musikerin helfen, Geld für ein Übungsinstrument zu sammeln. Das ist bei einer Pianistin leider nicht billig. Statt eines Eintritts bitte ich deshalb um eine Spende von 100 Euro pro Teilnehmer an die Aktion https://www.gofundme.com/f/flugel-fur-sophie Wer sich unabhängig von dem Seminar an der Aktion beteiligen möchte, kann das natürlich gern tun. Die Zahlung ist nicht steuerlich absetzbar, in ihr ist keine USt. enthalten. Da es sich nicht um einen Eintritt handelt und ich kein Geld von Ihnen erhalte, wird es dieses Mal keinen Quittungsbeleg geben.
Die Eckdaten der Veranstaltung sind:
Datum Montag, 17.02.2020
Beginn 17.00 Uhr
Dauer ca. 2h
Ort Konrad-Adenauer-Haus (CDU, Klingelhöferstraße 8, 10785 Berlin)
Thema Berliner Mietendeckel (MietenWoG)
Eintritt kostenlos
Für die Anmeldung verwenden Sie bitte das Anmeldeformular unter Beifügung des Zahlungsnachweises. Zur Ausstellung der Fortbildungsbescheinigungen bitte ich um lesbare Angabe von Vor- und Nachnamen der angemeldeten Teilnehmer. Die Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben.
RA Tobias Scheidacker