Dokumente zu den aktuellen Änderungen am Mietendeckel

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Bisheriger Verlauf

Das Eckpunktepapier vom 18.06.2019 sah vor, daß Mieten 5 Jahre lang nicht erhöht werden dürfen.

Der erste Entwurf des Mietendeckels vom 30.08.2019 sah neben dem Einfrieren von Mieten eine Kappung abhängig vom Mietereinkommen vor.

Der zweite Entwurf vom 28.11.2019 sah ebenfalls neben dem Einfrieren von Mieten eine Kappung vor, diese nun aber unabhängig vom Mietereinkommen.

Da das Einfrieren am 18.06.2019 beginnen sollte, wären die 5 Jahre des Eckpunktepapiers am 17.06.2024 abgelaufen gewesen. Beide Entwürfe sahen aber vor, daß die 5 Jahre erst ab seinem Inkrafttreten beginnen mit der Folge, daß das Einfrieren faktisch länger wirksam wäre. Ebenso sahen beide Entwürfe vor, daß das Gesetz durch öffentliche Stellen durchgesetzt wird, zuletzt unter Einbezug der Senatsverwaltung, der IBB und der Bezirksämter.

jetzige Änderungen

Nunmehr liegen Änderungsanträge von SPD, Linken und Grünen vor, wonach die Durchsetzung durch die öffentliche Hand eher generalklauselartig umschrieben wird. Das Gesetz soll ein Verbotsgesetz iSd. § 134 BGB sein, d.h. entgegenstehende Vereinbarungen nichtig. Das Problem, daß damit zwei einander widersprechende Gesetze existieren – einmal das BGB aus Bundesebene und einmal das MietenWoG auf Landesebene – wird freilich nicht gelöst.

Die verfassungsrechtliche Beurteilung ändert sich hierdurch m.E. nicht. Insoweit bleibt es bei den bisherigen Empfehlungen.

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