neuer Referentenentwurf bekannt geworden
Das Bestellerprinzip für Wohnraumvermietung ist seit Juni 2015 in Kraft, nun wird das Bestellerprinzip für den Kauf von Wohneigentum vorbereitet. Ein entsprechender Referentenentwurf Stand Januar 2019 ist mittlerweile in Umlauf.
Geplant ist,
- daß Maklerverträge zum Kauf einer Wohnimmobilie künftig formbedürftig sind (Textform),
- ein gewerblicher Makler vom kaufinteressierten Verbraucher nur dann eine Provision annehmen darf, wenn er auf Basis eines Suchauftrags ausschließlich für diesen tätig wurde und
- Makler, die dem entgegen Provision vom Käufer verlangen oder annehmen, mit Bußgeldern bis zu 30.000 Euro belangt werden.
Die Begründung des Gesetzes knüpft an die hohen Kaufnebenkosten, welche eine Hürde für den Erwerb von Wohneigentum für große Teile der Bevölkerung darstellen. Daß die Grunderwerbsteuern ähnlich hoch sind und noch nicht einmal auf einer Leistung beruhen, erwähnt der Entwurf mit keinem Wort.
Die Kaufnebenkosten werden dadurch wahrscheinlich steigen.
Anders als bei Mietwohnungen wird das Bestellerprinzip bei Kaufverträgen nach meiner persönlichen Meinung nicht funktionieren, sondern im Gegenteil die Kaufnebenkosten weiter erhöhen. Denn die Makler werden sich aufteilen: der Verkäufermakler bietet seine Wohnung nur für Kunden eines bestimmten Käufermaklers an, und umgekehrt. Wer sich auf die Wohnung bewerben will, muß dann eben beim Käufermakler einen Suchauftrag auslösen, um in den Kreis der Interessenten aufgenommen zu werden. In anderen Ländern ist diese Praxis normal, warum sollte es nicht auch bei uns so sein? Wenn wegen des Bestellerprinzips künftig zwei Makler nötig sind, werden die Kosten doppelt so hoch sein wie bisher.
Damit wird das ganze möglicherweise zu einem Konjunkturprogramm für große Maklerhäuser, während es eher schädlich ist für die Kleinen.
Der Verkäufermakler muß seine Provision dann allerdings in den Kaufpreis verlagern. Der ist in der Folge eben höher als zuvor, dafür wird der darin enthaltene Provisionsbetrag nicht mehr separat ausgewiesen. Das ist der entscheidende Unterschied zu Wohnungsmieten, die man deckeln kann, Kaufpreise nicht. Folge eines höheren Kaufpreises ist, daß die Grunderwerbsteuer steigt, denn diese wird von der Kaufpreishöhe aus bemessen.
Wohnungskauf wird mit dem Gesetzentwurf also an mehreren Stellen teurer, nicht billiger.
Besser wäre, die Steuern auf den Ankauf zu senken.
Eine echte Erleichtung wäre statt dessen, die Steuer auf den Kauf von Wohneigentum im Rahmen eines Freibetrags bis zu 500.000 Euro komplett abzuschaffen. Eine Familie, die in Berlin eine 3-Zimmer-Wohnung kaufen will, würde dann bei Ausschöpfen des Freibetrags unmittelbar und sofort 30.000 Euro Eigenkapitalbedarf sparen. So fördert man Eigentumsbildung!
Buchhinweis
Makler, die einen Leitfaden durch den formalen Dschungel brauchen, finden im Haufe-Verlag ein gutes Handbuch, inklusive Arbeitshilfen online zu Rechtsgrundlagen, Provisionssicherung und Vertragsgestaltung.