Freibeträge bei Grunderwerbsteuer in neuer GroKo?

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Die Wochenzeitschrift „Die Zeit“ hat das Sondierungspapier von CDU, CSU und SPD im Internet veröffentlicht. Ab Seite 22 geht es um den Wohnungsmarkt. Es ist nichts konkretes zu finden, immerhin aber grobe Leitlinien. Eine ist, daß man „Eigentumsbildung insbesondere für Familien finanziell unterstützen“ wird. Die Zeit berichtet, daß nach einer verfassungsrechtlichen Prüfung es den Ländern möglich sein soll, Freibeträge bei der Grunderwerbssteuer einzuräumen.

Es wäre gut, wenn es so käme. Die enorme steuerliche Belastung beim Kauf einer Wohnung oder eines Eigenheims ist einer der wesentlichen Gründe, warum sich viele Menschen das nicht leisten können. Denn die Steuerzahlung erhöht nicht den Wert des Objekts, sie wird von den Banken deshalb nicht mitfinanziert. Sie muß aus Eigenmitteln bezahlt werden. Die Eigenmittel werden aber idR. als Eigenkapital benötigt, wenn die Bank nicht 100% finanziert, sondern zu vielleicht 80%.

Was bedeutet das rechnerisch? Für eine Drei- bis Vier-Zimmer-Wohnung muß man in Berlin so ungefähr 300.000 Euro aufwenden. 20% Eigenkapital bedeuten, daß die Bank davon 240.000 Euro finanziert, 60.000 Euro muß man aus der eigenen Tasche bezahlen. Weitere rund 4.500 Euro sind nötig für Notar, Grundbuch (Vormerkung, Eigentumsumschreibung, Grundschuldeintragung etc.). Die Grunderwerbsteuer mit 6,0 % kostet weitere 18.000 Euro! Um eine Wohnung für 300.000 Euro (ohne Makler) kaufen zu können, braucht man also rund 82.500 Euro bar. Für Umzug, Renovierung etc. sollte auch noch etwas Geld vorhanden sein und es wäre schlecht, wenn man keine Waschmaschine mehr anschaffen kann, wenn die vorhandene kaputt geht, weil keinerlei Rücklagen mehr da sind. Also runden wir auf: man braucht 90.000 Euro. Wenn noch ein Makler dazu kommt, der bis zu 21.420 Euro brutto erhält, wird es sechsstellig.

Das ist viel, nämlich mehr das doppelte des Medianvermögens der deutschen Haushalte (siehe hier).

Bis Ende 1982 war der Kauf selbstgenutzten Wohneigentums steuerfrei, von 1983 bis 1996 betrug die Grunderwerbsteuer bundesweit 2%. Eine Drei- bis Vier-Zimmer-Wohnung in Berlin kostete Mitte der 90er Jahre wesentlich weniger, nämlich etwa 500 bis 1.000 DM/qm, also vielleicht 100.000 DM. Das sind rund 50.000 Euro, 2% Steuer hierauf sind 1.000 Euro. Das ist deutlich weniger als die heutigen 18.000 Euro, für die gleiche Wohnung! Man fragt sich, ob es wirklich sein muß, den Leuten anläßlich des (politisch gewünschten) Immobilienkaufs solche Belastungen aufzuerlegen und es damit dem Großteil der Bevölkerung unmöglich zu machen, sich eine Wohnung zu kaufen. Übrigens gab es damals außerdem eine Eigenheimzulage, die 2,5% der Anschaffungskosten betrug, plus Aufschläge pro Kind. Sie war also höher als die Steuer, so daß die Steuer nicht den Kauf verhinderte.

Statt Steuersätzen von 6% oder mehr (in Brandenburg 6,5%) bräuchten wir eine vollständige Freistellung für den Erstkauf bzw. Kauf einer selbstgenutzten Immobilie und darüber hinaus staatliche Eigenkapitalhilfen, bspw. eigenkapitalersetzende Darlehen oder Zuschüsse.

Eine Übersicht meiner weiteren Beiträge zu rechtlichen, steuerlichen oder politischen Themen rund um die Immobilie finden Sie weiter unten oder über „Home“ im Menü am Anfang oder am Ende dieser Seite.

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