Das Kündigungsschreiben ist die zentrale Weichenstellung bei Eigenbedarf.
Fehler im Kündigungsschreiben sind nicht korrigierbar. Außerdem gibt man mit ihm die weiteren Abläufe und den Rahmen vor, in dem Sie mit dem Mieter verhandeln oder prozessieren, um Ihre Wohnung von ihm zurück zu erhalten.
Wer nicht regelmäßig wegen Eigenbedarfs kündigt, ist gut beraten, das in professionelle Hände zu legen.
Das gilt auch, wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind, denn eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Kündigung ohnehin nicht. Voraussetzung für eine Versicherungsleistung ist ein Versicherungsfall, bei Rechtsangelegenheiten also eine Rechtsverletzung der Gegenseite. Diese liegt bei Eigenbedarfskündigungen naturgemäß nicht vor, so daß es keinen Versicherungsfall und damit keine Kostendeckung gibt. Das sollte Sie aber nicht abhalten: die Kosten einer anwaltlichen Kündigung sind in vielen Fällen deutlich geringer als die Kosten eines nicht optimal begonnenen Falles.
Anwalt Ihres Vertrauens
Wohnungsmietrecht spielt am örtlichen Amtsgericht der Wohnung. Wenn Sie also in München wohnen und ein Mietverhältnis in Berlin kündigen wollen, ist es sinnvoll, einen Berliner Anwalt zu beauftragen. Umgekehrt ist es bei einer Kündigung in München sinnvoll, einen Münchener Anwalt zu beauftragen. Denn der lokale Anwalt kennt die lokalen Gerichte und Richter und muß zu Terminen nicht zu Tagessätzen erst anreisen.
Wenn Sie zu Ihrem ausgewählten Anwalt bereits Vertrauen haben, ist ein persönliches Gespräch nicht zwingend notwendig. Die Unterlagen kann man per email austauschen und sich zum Sachverhalt am Telefon besprechen. Einzig die Vollmacht muß dem Anwalt im Original zugehen, d.h. das Stück Papier, auf dem Sie physisch unterschrieben haben. Ein Fax oder Scan reicht nicht, da das Original der Kündigung an den Mieter beigefügt werden muß.
benötigte Unterlagen
Wenn ich für Sie eine Eigenbedarfskündigung erklären soll, benötige ich
1) Kopien oder Scans von
- dem Mietvertrag nebst allen Nachträgen
- dem Grundbuchauszug
- der letzten Mietanpassung (nettokalt und Betriebskosten)
2) eine Schilderung des Sachverhalts: warum möchten Sie kündigen, wer soll die Wohnung ab wann bewohnen, welche Umstände liegen Ihrer Entscheidung zugrunde etc. Sofern die Wohnung fremdverwaltet ist: wer ist die zuständig Hausverwaltung? Sofern es sich nicht um Ihre einzige Wohnung in Berlin handelt, benötige ich eine Angabe zu Ihrem weiteren Grundbesitz in der Stadt.
Nach der ersten Schilderung, z.B. per email, werden wir uns idR. noch einmal telefonisch oder persönlich darüber austauschen, ich melde mich dann.
3) das Original einer von allen Vermietern unterschriebenen Anwaltsvollmacht an mich. Einen Vordruck finden Sie hier:
http://neu.ikb-law.de/wp-content/uploads/2017/02/Vollmacht-IKB.pdf
Dabei ist in der Zeile „in Sachen“ einzutragen: der Name des Vermieters, bei mehreren der Name des ersten Vermieters und ein „u.a.“ dahinter, sodann das „gegen“-Zeichen ./. oder „vs.“ und dann der Name des Mieters, bei mehreren des ersten Mieters und ein „u.a.“ dahinter
Beispiel: Sie heißen Müller und sind Alleineigentümer, gemietet hat das Pärchen Frau Meier und Herr Schulze. In die Zeile „in Sachen“ kommt dann:
Müller ./. Meier u.a.
In der Zeile „wegen“ sind das Mietverhältnis und der Auftrag einzutragen, bspw.
Mietverhältnis Beispielstraße 1, 10123 Berlin, Seitenflügel 3. OG rechts
wg. Eigenbedarf (Kündigung, Prozeß) u.a.
Das „u.a.“ am Ende ist wichtig, weil es auch Verhandlungen über einen vorzeitigen Auszug auf einvernehmlicher Basis, ggf. gegen Umzugskostenhilfe, über Schönheitsreparaturen und über alle anderen Dinge erlaubt, die bei einem Vertragsende so relevant werden können. Ansonsten müßten Sie, wenn sich der Fall in eine solche Richtung entwickelt, eine weitere Vollmacht unterzeichnen und hersenden, das wäre etwas umständlich. Vereinbarungen oder rechtsgestaltende Erklärungen geben wir ohnehin nur ab, wenn Sie das im Einzelfall vorher bestätigt haben.
Ich benötige so viele Vollmachten, wie es Mieter gibt, und von allen Eigentümern/Vermietern des betreffenden Mietvertrags.
Investieren auf Wohnungsebene
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Wenn Sie sich zu dem Thema Eigenbedarfskündigung weiter einlesen wollen, dann finden Sie hier weitere Blogartikel:
- Eigenbedarfskündigung
- Kündigungsschutz für alte Mieter?
- Eigenbedarf: Wegfall des Kündigungsgrundes vor Fristablauf
- BGH: kein Vermieterwechsel bei internem Verkauf
- keine Eigenbedarfskündigung über 80 für Zweitwohnung
- Skript zum Eigenbedarf
- Eigenbedarf auch für Zweitwohnung
- Mieterschutz bei Umwandlungen