zwei Haltungen zum Mietendeckel: Unglaube vs. Ausstieg
Durch meinen Blog erhalte ich viele Informationen von Menschen, die ich bislang nicht kannte: Zuschriften aus der Fachwelt, von Kollegen, (idR. mündlich) von Investoren und ganz besonders von privaten Eigentümern. Im großen und ganzen kann ich sagen, daß es zwei grundsätzliche Haltungen zum Mietendeckel gibt: diejenigen, die das für so systemfremd und offenkundig schädlich halten, daß sie sich nicht vorstellen können, daß es kommt oder Bestand hat, und diejenigen, die der Politik alles zutrauen und die Mietendeckelpläne deshalb ernst nehmen. Erstere machen bislang weiter wie bisher, allerdings abwartend in Bezug auf Investitionen oder neue Projekte. Letztere wehren sich mit Händen und Füßen oder steigen aus der Vermietung aus.
ein Gastbeitrag
Heute möchte ich – mit Erlaubnis des Autors – einen Gastbeitrag einstellen, der anhand der konkreten Situation eines privaten, engagierten Eigentümers zeigt, was im Markt geschieht, wenn man so agiert, wie der Senat es derzeit tut:
Gastbeitrag: Mieterrundschreiben zum geplanten Mietendeckel
Er hat alle seine Mieter angeschrieben und ihnen erklärt, was die Senatspläne wirtschaftlich für die Mieter bedeuten. Er hat ihnen auch erklärt, wie er reagieren wird, wenn nur ein einziger seiner Mieter aus dem Mietendeckel Rechte herleitet.
Mieter und Vermieter gemeinsam gegen Frontenbildung
Ich greife es aber hier wegen eines anderen Aspekts auf: der Eigentümer zeigt auf, daß der Mietendeckel für die Mieter mindestens so schädlich ist wie für die Vermieterseite, weil er die Fairness im Mietverhältnis miteinander beseitigt. Er trifft einen wichtigen Punkt, wenn er seine Mieter auffordert, sich mit ihm zu verbünden, sich als Vertragspartner gemeinsam gegen eine Frontenbildung zu wehren und sich die Beziehung zueinander nicht aus der Hand nehmen lassen.
Investieren auf Wohnungsebene
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Wer unter den neuen Regeln nicht mehr vermieten, sondern selbst nutzen will: Eigenbedarf
Wenn Sie sich zu dem Thema Eigenbedarfskündigung einlesen wollen, dann finden Sie hier zugehörige Blogartikel:
- Eigenbedarfskündigung für andere
- Unterlagen für Eigenbedarfskündigung
- Eigenbedarfskündigung
- Kündigungsschutz für alte Mieter?
- Eigenbedarf: Wegfall des Kündigungsgrundes vor Fristablauf
- BGH: kein Vermieterwechsel bei internem Verkauf
- keine Eigenbedarfskündigung über 80 für Zweitwohnung
- Skript zum Eigenbedarf
- Eigenbedarf auch für Zweitwohnung
- Mieterschutz bei Umwandlungen